Qualitätssicherung nach §37.3 SGB XI

Wir sind für Sie da! Qualitätssicherung: Die Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind für jede pflegebedürftige Person, welche keine Sachleistungen bezieht ab Pflegestufe 1 bzw. Pflegegrad 0 in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Beratungsbesuch.

Wir helfen

  • Regelmäßige Durchführung der von den Pflegekassen geforderten Qualtätssicherungsbesuchen

  • Informationen zu Unterstützungsangeboten §45 SGB XI

  • Informationen zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Terminierung unter:

Qualitätssicherungsbesuche

Wir führen Beratungsbesuche (=Qualitätssicherungsbesuche) nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch, wenn sie Pflegegeld beziehen und die Pflege im privaten Umfeld selbst organisieren.

Die Beratungsbesuche sind bei Pflegegrad 1 bis 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich durchzuführen, ansonsten kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Wir sind stets für Sie da

Gerne besucht Sie eine unserer Pflegeberaterinnen.

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter 07631/1777-0