Qualitätssicherung nach §37.3 SGB XI
Wir sind für Sie da! Qualitätssicherung: Die Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind für jede pflegebedürftige Person, welche keine Sachleistungen bezieht ab Pflegestufe 1 bzw. Pflegegrad 0 in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Beratungsbesuch.
Wir helfen
Qualitätssicherungsbesuche
Wir führen Beratungsbesuche (=Qualitätssicherungsbesuche) nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch, wenn sie Pflegegeld beziehen und die Pflege im privaten Umfeld selbst organisieren.
Die Beratungsbesuche sind bei Pflegegrad 1 bis 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich durchzuführen, ansonsten kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Wir sind stets für Sie da
Gerne besucht Sie eine unserer Pflegeberaterinnen.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter 07631/1777-0