Hauswirtschaft
Ergänzende Hilfe im Alltag! Hauswirtschaft: Sie oder Ihr Angehöriger/ Ihre Angehörige sind pflegebedürftig und benötigen über die Pflege hinaus Unterstützung im Haushalt? Gerne beraten wir Sie über unsere hauswirtschaftlichen Leistungen und über Möglichkeiten diese mit der Pflegekasse abzurechnen.
Wir helfen
Wir sind stets für Sie da
Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat einen Anspruch von 125 € monatlich auf Unterstützungsleistungen §45 SGB XI.
In diesem Rahmen können wir auch hauswirtschaftliche Leistungen für Sie erbringen.
Im Rahmen anderer hauswirtschaftlicher Tätigkeiten können wir auch einmal im Jahr die Fenster putzen – vorausgesetzt die Fenster sind ebenerdig und ohne Leiter zu erreichen.