Hauswirtschaft

Ergänzende Hilfe im Alltag! Hauswirtschaft: Sie oder Ihr Angehöriger/ Ihre Angehörige sind pflegebedürftig und benötigen über die Pflege hinaus Unterstützung im Haushalt? Gerne beraten wir Sie über unsere hauswirtschaftlichen Leistungen und über Möglichkeiten diese mit der Pflegekasse abzurechnen.

Wir helfen

  • Unterstützung bei alltägliche Tätigkeiten im Haushalt (einkaufen, kochen, Wäsche waschen, staubsaugen, wischen)

  • Nach Prüfung und bei langfristigen Einsätzen übernehmen wir auch einmal jährlich die Fensterreinigung

Edith Thalheimer
Edith ThalheimerPflegedienstleitung

Hauswirtschaft

Für unsere pflegebedürftigen Kunden erbringen wir regelmäßig wiederkehrende alltägliche Tätigkeiten im Haushalt. Diese hauswirtschaftlichen Leistungen können bei bestehender Pflegestufe auch über die Pflegekasse über den Pflegesachleistungsanspruch abgerechnet werden.

Karina Graf
Stellvertretende Pflegedienstleitung

Wir sind stets für Sie da

Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat einen Anspruch von 125 € monatlich auf Unterstützungsleistungen §45 SGB XI.

In diesem Rahmen können wir auch hauswirtschaftliche Leistungen für Sie erbringen.

Im Rahmen anderer hauswirtschaftlicher Tätigkeiten können wir auch einmal im Jahr die Fenster putzen – vorausgesetzt die Fenster sind ebenerdig und ohne Leiter zu erreichen.